Hygienestandards zum Schutz vor Ansteckung während der
SARS-CoV-2-Pandemie
Gründliche Handhygiene: Für eine gründliche Handhygiene ist
Händewaschen mit Seife für 20 - 30 Sekunden notwendig. Kaltes
Wasser ist hierbei ausreichend, entscheidend ist der Einsatz
von Seife (siehe auch
https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) und das
gründliche Trocknen der Hände mit anschließend zu entsorgenden
Einmalhandtüchern. Diese und entsprechende Wegwerfbehälter sind
vorhanden. Gründliches Händewaschen ist erforderlich - nach dem
erstmaligen Betreten des Gebäudes - vor dem Betreten des
Unterrichtsraums - nach Husten oder Niesen - nach und vor dem
Essen - nach dem Toiletten-Gang - vor und nach den praktischen
Übungseinheiten - nach Kontakt mit Fäkalien, Blut oder
Erbrochenem. Das Desinfizieren der Hände ist notwendig - wenn
ein Händewaschen nicht möglich ist - nach Kontakt mit Fäkalien,
Blut oder Erbrochenem und darauf erfolgtem Händewaschen. Im
Sanitärbereich sind jederzeit gefüllte Seifenspender, gefüllte
Einmalhandtuchbehälter und Handdesinfektionsmittel vorhanden.
Die regelmäßige Anwendung von selbst mitgebrachten
Pflege-Schutz-Mitteln für die Hände (Handcremes) wird
empfohlen.
Husten-und Niesetikette: Beim Husten und Niesen ist ein
größtmöglicher Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Das
Husten und Niesen soll unbedingt abgewendet von anderen
Personen in die Armbeuge, ins Innere der Oberbekleidung oder
ein sofort danach zu entsorgendes Taschentuch erfolgen.
Mindestabstand: Der Mindestabstand von mindestens 1,5 m zu
anderen Personen ist mit Ausnahme der praktischen
Übungseinheiten überall einzuhalten. Bei diesen
Unterrichtseinheiten ist von beiden Beteiligten bei der
Überschreitung des Mindestabstandes ein Mund-Nasen-Schutz zu
tragen. Schlangen- und Pulkbildung sollten in allen Bereichen,
auch im Treppenhaus, unbedingt vermieden werden.
Mund- und Nasenschutz: Ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen
- im Treppenhaus nach Betreten oder beim Verlassen des Gebäudes
- auf dem Flur des Seminarbetriebes, wenn Begegnungen
unvermeidbar sind - im Sanitärbereich. Dieser ist selbst
mitzubringen und sollte je nach Beschaffenheit mindestens
einmal täglich gewechselt werden laut den Herstellerangaben zur
maximalen Gebrauchsdauer.
Arbeitsmittel: Arbeitsmittel sollten nur jeweils von einer
Person genutzt werden. Werden bestimmte Arbeitsmittel von
mehreren Personen gemeinschaftlich genutzt ist nach dem
Gebrauch die genutzte Oberfläche zu desinfizieren. Hierfür
stehen gefüllte Desinfektionsmittelflaschen bzw.
Desinfektionstücher in den Räumen, wo diese Arbeitsmittel
genutzt werden, bereit. Für die praktischen
Unterrichtseinheiten sind von allen Teilnehmenden Laken und
zwei Handtücher für den Eigenbedarf mitzubringen, für deren
Reinigung jede*r Teilnehmende selber zu sorgen hat (Waschen bei
mindestens 60 Grad).
Büchertisch: Alle ausgelegten Materialien erfordern bei
Einsicht mit Berührung ein vorheriges und folgendes gründliches
Händewaschen.
Lüften: Alle genutzten Räume werden regelmäßig
stoßgelüftet, der Seminarraum spätestens nach 45 Minuten.
Umgang mit Geschirr: Genutztes Geschirr reinigt jede*r
BenutzerIn inklusive Abtrocknen und Wegräumen sofort nach der
Benutzung unter Beachtung der Händehygieneregeln selbst oder
bringt er/sie/es eigenes Geschirr mit.
Umgang mit Lebensmitteln: Zur Vermeidung von Verwechslungen
bzw. versehentlicher gemeinsamer Nutzung sind die im gemeinsam
genutzten Kühlschrank gestellten Lebensmittel mit Namen der
Besitzer*innen zu versehen. Von der Craniosacral-Schule Bremen
werden keine Lebensmittel (Gebäck, Obst, Nüsse etc.) und keine
Getränke (Tee, Wasser) mehr angeboten. Für die Zubereitung von
Tee bzw. dem Abfüllen von Wasser dürfen maximal 2 Personen auf
einmal die Küche nutzen.
Reinigung und Desinfektion der Räume: Alle Räume werden
regelmäßig grundgereinigt. Die Oberflächen werden dabei damit
einem Flächendesinfektionsmittel behandelt. Während der
Unterrichtstage werden stark genutzten Flächen wie Türklinken,
Griffe, Lichtschalter, Kleiderbügel mehrmals täglich damit
gesäubert.
Hygienestandards zum Schutz von anderen: Zum Schutz von
anderen haben all jene Personen keinen Zutritt, auf die
mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: - positiv auf
SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum
Nachweis eines negativen Tests - vom Gesundheitsamt aus anderen
Gründen (z. B. als Kontaktperson Kat. I) angeordnete Quarantäne
für die jeweilige Dauer - Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt
– hier gilt die Einzelfallentscheidung bei Rückkehr aus einem
EU-Mitgliedsstaat, einem Schengen-assoziierten Staat oder dem
Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland gemäß
den aktuellen Empfehlungen des Bundes und der Länder - bei
Atemwegssymptomen oder Fieber.